Elektro Crackle
  • Start
  • Leistungen
  • Über uns
  • Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06. August 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Elektro Crackle, Fesenfeld 79, 28203 Bremen (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.

Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers können vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen angenommen werden. Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung.

Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht als Dauerbindung für weitere Aufträge zu verstehen.

Bei Änderungen der Materialkosten, Löhne oder sonstiger Kostenfaktoren, die zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung eintreten, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.

3.2 Zahlungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

4. Leistungsumfang und Ausführung

4.1 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften (VDE, DIN, etc.).

4.2 Termine und Fristen

Lieferungs- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

4.3 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen
  • Gewährung des Zugangs zu den Räumlichkeiten
  • Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse und Hilfsmittel
  • Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

5. Gefahrübergang und Abnahme

Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten nach Fertigstellung der Arbeiten.

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme trotz ordnungsgemäßer Leistung oder nimmt er die Leistung nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist ab, gilt die Leistung als abgenommen.

Geringfügige Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6. Gewährleistung

6.1 Mängelansprüche

Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Abnahme der Leistung. Für Bauwerke und Arbeiten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet wurden, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.

6.2 Mängelbeseitigung

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Für die Dauer der Mängelbeseitigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Haftung

7.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für Schäden aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Haftungsausschluss

Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und eingebaute Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gegenstände zurückzunehmen. Die Rücknahme der Gegenstände stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

10. Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

11. Sicherheitsbestimmungen

11.1 Arbeitsschutz

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden können.

Bei Arbeiten in fremden Betrieben oder Anlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers über besondere Gefahren und Sicherheitsbestimmungen zu unterrichten.

11.2 Betriebssicherheit

Der Auftragnehmer führt seine Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung nach Übergabe ist der Auftraggeber verantwortlich.

12. Kündigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Insolvenz einer Vertragspartei
  • Unmöglichkeit der Leistungserbringung

13. Schlussbestimmungen

13.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bremen Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

13.3 Änderungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt den Änderungen ausdrücklich zu.

Kontaktdaten

Elektro Crackle
Fesenfeld 79
28203 Bremen
Deutschland

Telefon: +49 421 84967844
E-Mail: [email protected]

Elektro Crackle

Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Elektroarbeiten in Bremen.

Kontakt

Fesenfeld 79, 28203 Bremen

+49 421 84967844

[email protected]

© 2024 Elektro Crackle. Alle Rechte vorbehalten.

Startseite Impressum Datenschutz Cookie-Richtlinie